Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Freitag voraussichtlich die Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming beschließen. Hierzu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Kinderpornografie ist eines der schwersten und widerlichsten Verbrechen. Denn hinter jedem Bild oder Video steht ein Opfer. Ein Kind, das missbraucht wurde und sein Leben lang traumatisiert sein wird. Die Täter müssen mit allen Mitteln und der ganzen Härte des Rechtsstaats bekämpft und verfolgt werden, damit weiterer Missbrauch verhindert wird. Mit der morgigen Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming schließen wir daher Strafbarkeitslücken und geben der Polizei mehr Ermittlungsbefugnisse an die Hand. Das ist ein gewaltiger Schritt in Richtung mehr Kinderschutz.

Täter, die aus sexuellen Motiven im Internet nach Kindern suchen, können heute schon bestraft werden. Straflos ist es aber bisher, wenn der Täter in einem Chatroom oder in sozialen Medien nicht tatsächlich mit einem Kind, sondern mit einem Polizeibeamten kommuniziert, der Missbrauch von Kindern im Internet verhindern will. Weil es an der Strafbarkeit bisher fehlte, konnte gegen Pädophile dann nicht weiter ermittelt werden. Diese Strafbarkeitslücke schließen wir jetzt. In dieser Konstellation stellen wir den bloßen Versuch, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen, unter Strafe.

Auch gegen Kinderpornografie im Internet, insbesondere im Darknet, wird zukünftig endlich effektiv ermittelt werden können. Bislang scheiterte Strafverfolgung oft daran, dass Polizisten zu Foren, in denen Kinderpornografie getauscht wird, keinen Zugang hatten. Denn die Foren verlangen zumeist, dass die Nutzer in regelmäßigen Abständen ihre ‚Vertrauenswürdigkeit‘ unter Beweis stellen, indem sie selbst kinderpornografisches Material hochladen. Künftig wird speziell geschulten Ermittlern nach Freigabe durch einen Richter erlaubt, computergeneriertes Bildmaterial zu erzeugen, um so einen Zugang zu den Tauschbörsen für Kinderpornografie zu erhalten und die Täter aufzuspüren. Wir wollen diese Tauschbörsen austrocknen. Denn wenn es keinen Markt mehr für Kinderpornografie gibt, wird es auch weniger Missbrauchsfälle geben. Mit dem neuen Gesetz geben wir den Ermittlungsbehörden deswegen nun erweiterte und effektivere Zugriffsmöglichkeiten in der digitalen Welt.“

Alexander Hoffmann: „Die Ermittler brauchen dringend Zugang ins Darknet. Das ist de facto das einzige Instrument, um Täter zu ermitteln, die kinderpornografisches Material produzieren und tauschen. In vielen Fällen stehen hinter diesen Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch. Es muss daher alles getan werden, um so schnell wie möglich an die Täter zu kommen und weitere Taten unterbinden zu können. Die Rückmeldung aus der Praxis ist ebenfalls eindeutig: Ermittler müssen eine aktive Rolle einnehmen können bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Wir schützen Kinder und Jugendliche künftig deutlich besser vor sexuellem Missbrauch. Niemand, der Kinderpornografie produziert, damit handelt oder konsumiert, soll sich sicher fühlen!“

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