Der Bundestag berät heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Wir wollen eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie zur Prozesskostenhilfe für Beschuldigte im Strafverfahren in unser nationales Recht. Das in der Richtlinie bestimmte Recht auf einen Verteidiger beziehungsweise Prozesskostenhilfe soll durch gemeinsame Mindestvorschriften erreicht werden. Darüber hinaus gehende Regelungen lehnen wir strikt ab. Unser Ziel ist ein effektiver Rechtsstaat und keine unnötige Verzögerung bei Strafverfahren. Das erwarten die Strafverfolgungsbehörden zu Recht von uns. Wir dürfen die Arbeit von Polizei und Justiz nicht unnötig erschweren, sondern müssen sie unterstützen."

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