Der Bundestag berät in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Wir dürfen mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in unser nationales Recht nicht die Zwecke des Jugendstrafverfahrens konterkarieren: Gerade bei Jugendlichen soll die Strafe aus erzieherischen Gründen ‚auf dem Fuße folgen‘ und nicht Monate später unter der zwingenden Beteiligung eines Strafverteidigers. Jugendliche werden häufig wegen geringfügiger Vergehen straffällig. Wir dürfen Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe bei diesen massenhaften Verfahren nicht unnötig belasten. Auch die Jugendlichen selbst leiden unter einem langwierigen und formalistischen Strafverfahren. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren für die beschleunigte und kosteneffektive Gestaltung von Jugendstrafverfahren einsetzen und uns einer überschießenden Richtlinienumsetzung weiter entgegenstellen." 

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