Es war richtig, eine Debatte zum Thema Sozialmissbrauch anzustoßen.
Heute wurde in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschuss der Gesetzentwurf zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften von Sachverständigen bewertet. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
„Der Großteil der Sachverständigen teilt die Meinung der CSU. dass es ein legitimes Ziel ist, die Sozialsysteme vor Überforderung und Missbrauch zu schützen. Die Sachverständigen stellten klar: Es gibt kein uneingeschränktes Recht auf Freizügigkeit. Den Mitgliedstaaten stehen inhaltliche Spielräume zu, Sozialleistungen einzuschränken und Aufenthaltsbeendigungen auch ohne betrugsähnliches Verhalten eines Unionsbürgers zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene Regelung, den Aufenthalt zur Arbeitssuche auf sechs Monate zu begrenzen, wenn die Arbeitssuche keine Aussicht auf Erfolg hat, wurde durchweg als europarechtskonform bewertet. Die Regelung, Kindergeld nur unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer zu gewähren, wurde sogar teilweise als nicht weitführend genug kritisiert. Auch wenn die Beantragung von Kindergeld nicht rechtswidrig sei, sei die Höhe des ausgezahlten Kindergeldes vielfach ein falscher Anreiz nach Deutschland zu kommen.
Die Anhörung hat gezeigt, dass es richtig war, eine Debatte zum Thema Sozialmissbrauch anzustoßen. Der von der CSU gesetzte Impuls hat letztlich trotz aller öffentlichen Kritik in einer offenen Diskussion zu einer Versachlichung der Debatte geführt. Nun geht es darum, die erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen zügig zu beschließen.“
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