Es ist wichtig, dass Biogas als verlässlich nachwachsender Energieträger auch künftig seinen Platz im Energiemix der Zukunft behält

Das Bundeskabinett hat am Dienstag den Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Hierzu erklären der energiepolitische Sprecher und die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier und Marlene Mortler:

„Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2035 deutlich zu steigern. Gleichzeitig wollen wir die Kosten, die uns auf dem Weg in das regenerative Zeitalter entstehen, im Rahmen halten – für unsere Bürgerinnen und Bürger genauso wie für unsere Wirtschaft. Der Entwurf wird hierzu einen Beitrag leisten. So führen wir zum Beispiel die verpflichtende Direktvermarktung ein und schreiben einen Systemwechsel hin zum Ausschreibungsmodell fest. Zudem wird der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien stärker auf die kostengünstigen Technologien konzentriert.

Besonders erfreulich ist, dass im Bereich Biomasse Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf erreicht werden konnten. Es ist wichtig, dass Biogas als verlässlich nachwachsender Energieträger auch künftig seinen Platz im Energiemix der Zukunft behält. Hierzu muss weiterhin eine wirtschaftliche Nutzung dieser Technologie ermöglicht werden. Unter anderem darf die Förderung nicht zu stark begrenzt werden. Auch muss der Bestands- und Vertrauensschutz gewährleistet sein. Wir dürfen bei den nötigen Reformen jedoch nicht das Vertrauen derer missbrauchen, die ihre Finanzierung auf die bisherigen Förderregelungen aufgebaut haben.

Wir werden den Gesetzentwurf jetzt im Parlament beraten. In einigen Punkten gibt es noch Gesprächsbedarf. Hierzu zählen neben der Biomasse auch die Bereiche Eigenverbrauch und die für Bayern ebenfalls wichtige Wasserkraft. Wir werden uns dafür einsetzen, hier zu vertretbaren Lösungen zu kommen.“

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