Die unionsgeführte Koalition gibt den Startschuss für eine 10-Milliarden Euro-Investitionsoffensive

Der Deutsche Bundestag behandelt heute den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in erster Lesung. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb MdB:

„Der Nachtragshaushalt 2015 ist ein Investitionshaushalt. Damit gibt die unionsgeführte Koalition den Startschuss für eine 10-Milliarden Euro-Investitionsoffensive. Von 2016 bis 2018 wollen wir insgesamt 7 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die Erhöhung der Energieeffizienz, die digitale Infrastruktur, den Klimaschutz und in die Städtebauförderung einsetzen. Dem Einsatz der CSU ist es zu verdanken, dass mit 4,35 Milliarden Euro ein Großteil der Mittel für dringend benötigte Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau fließen wird. Mit weiteren insgesamt 3 Milliarden Euro werden die Etats der Fachministerien jeweils in Höhe ihrer bisherigen Anteile zur Gegenfinanzierung des Betreuungsgelds aufgestockt, um damit zukunftsorientierte Ausgaben zu finanzieren.

Der Nachtragshaushalt 2015 ist auch ein Haushalt, der unsere Kommunen stärkt. Diese sind für 60 Prozent der gesamten öffentlichen Investitionen verantwortlich. Um diese kommunale Investitionstätigkeit gerade bei finanzschwachen Kommunen zu fördern, stellen wir 3,5 Milliarden Euro in einem speziellen Fonds bereit. Außerdem sollen Länder und Kommunen 2015 und 2016 um jeweils eine halbe Milliarde Euro bei der Unterbringung von Asylbewerbern entlastet werden. Kommunen und Länder profitieren auf Basis der beiden heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe in den Jahren 2015 bis 2018 von insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlicher Unterstützung durch den Bund. Der Bund setzt damit seine kommunal- und länderfreundliche Politik fort. Allein 2015 machen die Bundesleistungen an die Kommunen insgesamt über 24 Milliarden Euro aus. Im Zeitraum 2010 bis 2018 unterstützt der Bund Länder und Kommunen mit 125 Milliarden Euro. Die fortlaufenden Klagen der Länder und Kommunen, dass sich der Bund zu wenig an der Finanzierung ihrer Aufgaben beteilige, entbehren angesichts dieser Zahlen jeglicher Grundlage.“

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