Verhandlungsmandats der Hausärzte gegenüber Krankenkassen soll präzisiert werden

Zur Beschlussfassung der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion, eine Gesetzesinitiative zur Stärkung des Verhandlungsmandats der Hausärzte gegenüber den Krankenkassen im Rahmen der hausarztzentrier-ten Versorgung auf den Weg zu bringen, erklären der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Zöller und der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Künftig soll Gruppen von Hausärzten eine eindeutige Vorrangstellung bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen zur Sicherstellung der hausarztzentrierten Versorgung eingeräumt werden. Dies ist Kern einer von der CSU-Landesgruppe initiierten gesetzlichen Klarstellung, die bei nächster Gelegenheit in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden soll. Ziel der Initiative ist die Stärkung der hausärztlichen Selbstbestimmung.

Den Hausärzten wurde in der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) erstmalig ein eigenständiges Verhandlungsmandat eingeräumt. Danach können Gemeinschaften von Hausärzten, hausärztliche Vereinigungen oder Hausarztverbände mit den Kassen in Verhandlungen treten. Darüber hinaus können Hausärzte aber auch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) dazu ermächtigen, diese Verträge stellvertretend für sie abzuschließen. In allen Fällen sind die Hausärzte Initiator und Auftraggeber für Vertragsverhandlungen im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V).

Die damit verbundene Umsetzung der politischen Intention, die auf eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung abzielt, wird seither insbesondere von einzelnen Verbänden der Hausärzte und regional höchst unterschiedlich angezweifelt. Problematisiert wird vor allem das im Gesetz verankerte eingeschränkte Verhandlungsmandat der KVen. So wird behauptet, damit könnten KVen durch Verträge im Auftrag einer Minderheit von Hausärzten den Willen der Mehrheit unterlaufen. Zudem würden Krankenkassen unter Verweis auf das KV-Mandat den maßgeblichen Verbänden der Hausärzte Vertragsverhandlungen verweigern.

Deshalb ist eine Klarstellung der ursprünglichen Intention erforderlich, die die
Vorrangstellung der Hausärzteschaft stärkt. Mit der Initiative sollen die Kassen verpflichtet werden, Vertragsverhandlungen in erster Linie mit Hausarztverbänden aufzunehmen, soweit diese die überwiegende Zahl (mindestens zwei Drittel) der in einer KV-Region hausärztlich tätigen Vertragsärzte vertreten. Weitere Vertragsoptionen werden in diesem Fall nachrangig gestellt.

Verzichten Hausärzteverbände auf ihr vorrangiges Recht zum Abschluss solcher Verträge oder haben sie nur einen Organisationsgrad, der weniger als zwei Drittel der Hausärzte repräsentiert, soll es bei der bisherigen Regelung bleiben. Das heißt,, dass Krankenkassen ihr Angebot zum Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung auch an die nach geltendem Recht genannten Vertragspartner richten können - also auch an die von Hausärzten beauftragten KVen.

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