Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Der Entwurf ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Als CSU im Bundestag fordern wir aber weitergehende Maßnahmen, denn sexualisierte Gewalt gegen Kinder können wir nur mit intensiver Prävention und effektiver Strafverfolgung bekämpfen: Jugendämter müssen besser ausgestattet werden, um mit mehr Personal eine intensivere Betreuung sicherstellen zu können. Wir müssen mehr in Präventionsprogramme investieren, um Missbrauch zu bekämpfen, bevor er stattfindet. Strafverschärfungen sind wichtig und richtig, aber sie reichen allein nicht aus. Wir müssen vor allem digitale Ermittlungskompetenzen ausbauen und uns in Europa für eine rechtssichere Vorratsdatenspeicherung einsetzen, um Täter in der Anonymität des Internets identifizieren zu können. Und einschlägige Vorstrafen müssen lebenslang im erweiterten Führungszeugnis eingetragen bleiben, damit Pädokriminelle nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben können.“

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