Zur heutigen Beratung des Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen" erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB:

"Im Kampf gegen Kindesmissbrauch müssen wir jeden Strohhalm nutzen und die Speicherung von IP-Adressen zulassen. Von diesem notwendigen Schritt hin zu mehr Kinderschutz muss Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihren Kabinettskollegen von der FDP jetzt schnell überzeugen. Jetzt ist die beste Gelegenheit, die Spielräume aus dem EuGH-Urteil zu nutzen und ein praxistaugliches Gesetz vorzulegen. Ein Quick Freeze-Verfahren ist eine unbrauchbare Methode zur Aufklärung schwerster Verbrechen. Die Gründe liegen auf der Hand:  Zum Einsatz kommen darf Quick Freeze nur bei konkreten Ermittlungen. Es sind keine Speicherfristen vorgesehen. Daten können längst wieder weg sein, bevor eine schwere Straftat überhaupt erst bemerkt wird. Ein Quick Freeze-Vorgehen schützt Kinder nicht. In den vergangenen fünf Jahren konnten über 19 000 Hinweise an die deutschen Behörden vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children auf sexuellen Kindesmissbrauch nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adresse bei den Providern nicht mehr existierte. Die Ampel muss sich einig werden und zügig eine EuGH-konforme sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen auf den Weg bringen."

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