Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Urteil zum Betreuungsgeld verkündet. Dazu sagt die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, in einer ersten Reaktion:

„Das Betreuungsgeld ist ein großer Erfolg. Mehr als 455.000 Eltern beziehen aktuell Betreuungsgeld. Das zeigt: Eltern wollen und schätzen Wahlfreiheit. Diese Wahlfreiheit müssen wir weiterhin unterstützen. Es kann nicht sein, dass der Staat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung nur ein Erziehungsmodell in großem Stil fördert. Wir brauchen beides: Ausreichend Kita-Plätze und Anerkennung für Eltern, die ihr kleines Kind lieber zu Hause betreuen. Das sind zwei Seiten derselben Medaille. Ich warne davor, jetzt wieder ideologische Kämpfe zu führen. Wir sollten den Eltern die Entscheidung überlassen, wie sie ihre Kinder betreuen wollen. Wichtig ist: Das Bundesverfassungsgericht hat nur über die Zuständigkeit entschieden, nicht über das Betreuungsgeld an sich. Um Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam in der Koalition nach Lösungen suchen, wie das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt werden kann. Ich bin dafür, dass der Bund den Ländern dafür das Geld zur Verfügung stellt. Schließlich hat der Bund auch den Bau und den Betrieb von Kindertagesstätten mit bisher mehr als sechs Milliarden Euro gefördert, obwohl er originär auch dafür nicht zuständig ist.“

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