Zum heutigen Beschluss des bayerischen Ministerrats zu einem Konzept zum Schutz jüdischer Einrichtungen und der geplanten Initiative des Bundesrates erklärt der der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:
 

"Nach Halle muss unser Rechtsstaat konsequent handeln. Antisemitische Straftaten müssen beim Strafmaß strenger als bisher Geltung erlangen. Im Bundestag werde ich mich daher für die Aufsetzung der geplanten bayerischen Initiative im Bundesrat für ein erweitertes Strafrecht bei Antisemitismus einsetzen. Die Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 StGB soll um antisemitische Beweggründe als ein weiteres Beispiel für menschenverachtende Tatmotivationen ergänzt werden. In diesem Zusammenhang müssen wir auch die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften prüfen. Was in Bayern gilt, sollte in allen Bundesländern Praxis sein: Bei antisemitistischen Straftaten darf es keine Verfahrenseinstellung wegen geringfügiger Schuld geben. Die Strafverschärfung allein reicht jedoch nicht: Nach den NSU-Morden, Halle und dem Fall Lübcke müssen wir den Kampf gegen Rechtsextremisten intensivieren und rechtsextreme Netzwerke in unserem Land zerschlagen. Unsere jüdischen und ausländischen Mitbürger brauchen bestmöglichen Schutz."

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