Zum Kabinettsbeschluss über die Apotheken-Reform können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, mit folgenden Worten zitieren:

"Das Gesetz zur Stärkung der Apotheken, das heute im Kabinett behandelt wurde, stellt sicher, dass gesetzlich Versicherte für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel den gleichen Peis zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihr Arzneimittel in der Apotheke vor Ort erwerben oder in der Online-Apotheke. Kern des Gesetzes ist für mich, dass wir Versorgungssicherheit herstellen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen: sowohl für die Apotheken in der Stadt und auf dem Land  als auch für die Versandapotheken aus dem EU-Ausland. Letzeren wird verboten, deutschen Kunden Rabatte anzubieten.“

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