Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz rechtmäßig
Angesichts der unerträglichen Äußerungen der Kritiker zur heutigen Entscheidung zur Online-Durchsuchung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat die von Union und Minister Schäuble geplante Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz für rechtmäßig erklärt.
Den nie geplanten Popanz des schrankenlosen Missbrauchs hat das Gericht dagegen zu Recht für verfassungswidrig erklärt.
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