Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben heute eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro. 

Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.
 

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