Zur gemeinsamen Initiative der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Strafbarkeit des sogenannten Upskirting können Sie den innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

„Ich begrüße die gemeinsame Initiative der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Strafbarkeit des "Upskirting", das heißt dem unbefugten Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen und Mädchen. Den strafrechtlichen Schutz der Intimsphäre und die Sicherheit von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum müssen wir verbessern. Das "Upskirting" im öffentlichen Raum ist bisher nicht strafbar, da die Tat außerhalb von besonders geschützten Räumen begangen wird. Sobald die Bundesratsinitiative vorgelegt wird, sollte der Bundestag den Entwurf aufgreifen und verabschieden. Wir weisen seit dem Jahr 2014 auf diese Schutzlücke im Strafrecht hin. Frauen und Mädchen sollen sich selbstbestimmt kleiden und bewegen können, ohne vor voyeuristischen Handynutzern Angst haben zu müssen.“

Druckversion
Externe Links