Wir stärken die Pflege umfassend.

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

Mit dem heute beschlossenen Entwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes setzen wir die Zusagen des Koalitionsvertrages zur Stärkung der Pflegeversicherung vollständig um. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Systems der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Damit verbunden ist die umfassendste Modernisierung im Pflegeversicherungsrecht seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung vor 20 Jahren. Wir stärken die Pflege umfassend und sorgen dafür, dass sich die Pflegeleistungen zukünftig besser an den individuellen Bedürfnissen der Menschen orientieren. Mit unserer Reform der Pflegeversicherung sichern wir allen hilfe- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen.

Von den im Gesetzentwurf vorgesehenen zahlreichen Verbesserungen ist insbesondere hervorzuheben, dass im Rahmen der Einführung der neuen Pflegegrade die Leistungsbeträge, die ein Mensch mit Pflegebedarf zur häuslichen Versorgung zur Verfügung hat, erneut erhöht werden. Auch greift die Unterstützung durch die Pflegeversicherung jetzt deutlich früher: mit dem neuen Pflegegrad 1 werden Menschen erreicht, die bislang noch keinerlei Unterstützung bekommen haben. Bis zu einer halben Million Menschen bekommen dadurch neu Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Menschen, die in einem Pflegeheim leben, erhalten nun einen individuellen Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuung. Außerdem muss durch die nunmehr einheitliche Festlegung der jeweiligen pflegebedingten Eigenanteile niemand mehr befürchten, dass bei steigendem Pflegebedarf der pflegebedingte Eigenanteil steigt.

Für die voraussichtlich 2,8 Millionen Pflegebedürftigen, die zum Tag der Umstellung Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wird mit einer Überleitungsregelung sichergestellt, dass diese Leistungsbezieher ohne erneute Begutachtung reibungslos in das neue System übergeleitet werden. So geht Pflege!

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