Wir dürfen nicht erst abwarten, bis Dschihadisten kampfgeschult aus Syrien zurückkehren

Die Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat gestern den Bedarf für weitere gesetzliche Verschärfungen zur Bekämpfung des Terrorismus bestätigt. Dazu erklären der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann und der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

„Die jüngsten Anschläge in Europa und Nordafrika zeigen konkreten Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf. Wir dürfen nicht erst abwarten, bis Dschihadisten kampfgeschult als reale Bedrohung aus Syrien zurückkehren, sondern müssen bereits das Reisen in terroristischer Absicht unter Strafe stellen. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung werden entsprechende Lücken geschlossen und internationale Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Deutschland untermauert damit seinen unbedingten Willen, auch neue Formen des Terrorismus zu bekämpfen“, sagt Alexander Hoffmann.

„Das Erstarken von Terrororganisationen beruht letztlich aber auch auf ihrer Finanzierung durch Unterstützer in Europa. Die Erweiterung des Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung ist daher eine wichtige Reaktion, um Finanzströme und Geldflüsse aus Deutschland zukünftig noch besser unterbinden zu können als bisher. Die Anhörung hat zudem gezeigt, dass die Forderung der CSU-Landesgruppe, eine unmittelbare Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder einzuführen, eine sinnvolle Ergänzung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre. Der Bundesjustizminister hat mit diesem Entwurf leider nur eine Minimallösung vorgelegt“ sagt Michael Frieser.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf soll die Resolution 2178 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 umgesetzt werden. Zum anderen setzt der Entwurf Forderungen der Financial Action Task Force um, die geltende Standards zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung setzt.

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