Ärgerlicher Fehler bei der Zuweisung der Steuer-Identifikationsnummer wird abgestellt

Zur Angabe falscher Geburtsländer bei deutschen Heimatvertriebenen im Zusammenhang mit der Zuteilung der neuen Steuer-Identifikationsnummer erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

In den Mitteilungsschreiben zur neuen Steuer-Identifikationsnummer war bei vielen deutschen Heimatvertriebenen ein ausländischer Geburtsstaat angegeben, obwohl ihr Geburtsort zum Zeitpunkt der Geburt innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches lag. Dies hatte bei vielen Betroffenen zu Recht Verärgerung ausgelöst.

Die CSU-Landesgruppe hat deshalb gefordert, dass dieser ärgerliche Fehler abgestellt werden muss. Das Bundesfinanzministerium hat nun gegenüber der CSU-Landesgruppe mitgeteilt, dass es derzeit gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern an einer Lösung des Problems arbeitet. Die Betroffenen sollen neue, berichtigte Mitteilungsschreiben erhalten. Diese Ankündigung begrüßen wir.

Wir hoffen, dass das Problem jetzt rasch und unbürokratisch beseitigt wird und die Betroffenen berichtigte Schreiben erhalten. Die deutschen Heimatvertriebenen haben einen Anspruch darauf, dass amtliche Schreiben keine historisch falschen Angaben enthalten. Dafür steht die CSU ein. Auf diese klaren Leitlinien unserer Politik können sich die deutschen Heimatvertriebenen verlassen.

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