Einigung im Europäischen Rat für Justiz und Inneres erzielt

Am gestrigen Montag hat sich der Europäische Rat für Justiz und Inneres über den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung verständigt. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:

„Die Einigung auf eine europäische Datenschutz-Grundverordnung im Rat ist eine gute Nachricht – für Politik, Wirtschaft und nicht zuletzt auch für den Verbraucher.

Das Datenschutzrecht in Europa wird durch die Grundverordnung modernisiert und harmonisiert. Die bisherigen Regelungen beruhen auf der Richtlinie aus dem Jahr 1995. Es liegt auf der Hand, dass diese Richtlinie keine Antworten auf die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen für den Datenschutz geben konnte.

Die Harmonisierung des Datenschutzrechts sorgt dafür, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr länger wegen ihrer unterschiedlichen Rechtsvorschriften durch große Konzerne gegeneinander ausgespielt werden können: Die neuen Regelungen dienen deshalb vor allem dem Schutz der Bürger. Sie sollen zum Beispiel das Recht erhalten, vom Daten-Verarbeiter die ihn betreffenden Daten herausverlangen zu können (Datenportabilität). Zudem profitieren die Bürger davon, dass Daten-Verarbeiter in Zukunft datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Datenschutz „by design“ und „by default“) vornehmen müssen. Schließlich wird auch das Recht auf Löschung und Widerspruch des Betroffenen einer Datenverarbeitung gestärkt.

Es ist der Union sehr wichtig, dass Geschäftsmodelle, die bisher nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig sind, durch die neuen Bestimmungen nicht infrage gestellt werden. Die Einigung im Rat sieht deshalb vor, die Weiterverarbeitung von Daten zu anderen als dem ursprünglichen Zweck bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu gestatten.

Unser Dank gilt Bundesinnenminister Thomas de Maizière für seine engagierte und entschlossene Art des Verhandelns, die den Abschluss im Rat erst ermöglicht hat.“

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