EU-Kommission muss Durchsetzung der DSGVO auch bei Gesichtserkennung sicherstellen

"Der Fall Pimeyes zeigt, wie wichtig die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung in Europa war. Denn die DSGVO verbietet die Verarbeitung biometrischer Daten ohne Einwilligung der Betroffenen. Deshalb begrüße ich, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sich an seinen polnischen Kollegen gewandt hat, um aufzuklären, inwiefern Datenschutzrechte verletzt wurden.

Der Fall offenbart jedoch auch, dass die DSGVO nur dann wirksam ist, wenn sie von den Mitgliedsstaaten der EU auch konsequent umgesetzt wird. Sollte eine Prüfung Nachlässigkeiten ergeben, muss die EU-Kommission tätig werden, um die Einhaltung europäischen Rechts sicherzustellen. Auch im Falle von Rechtsschutzlücken ist die europäische Ebene aufgefordert, diese zu schließen."
 

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