Zur Diskussion um Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
„Es kann nicht sein, dass die Krankenkassenleistungen für Flüchtlinge über eine Erhöhung von Zusatzbeiträgen der Versicherten in der GKV finanziert
werden. Die Zahlungen des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung müssen hier kostendeckend sein, damit die Kosten nicht an den
Beitragszahlern hängen bleiben. Wenn Flüchtlinge keine Beschäftigung finden und somit keine eigenen Krankenkassenbeiträge leisten, werden sie im Rahmen des SGB II in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Von Seiten des Bundes wird hierfür eine gesetzliche Pauschale von derzeit monatlich 90 Euro gezahlt. Es wird dabei immer deutlicher, dass diese Pauschale bei weitem nicht kostendeckend ist.“