Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das 9. SGB II-Änderungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Mit dem Gesetzentwurf wird das Leistungs- und Verfahrensrecht des SGB II und damit die Arbeit der Jobcenter deutlich vereinfacht. Die Erleichterungen waren überfällig, angesichts der massenhaften Zuwanderung von Flüchtlingen stehen die Jobcenter in diesem Jahr vor immensen Herausforderungen. Die begrenzten personellen Kapazitäten in den Jobcentern müssen sinnvoll eingesetzt und gebündelt werden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich, dass Bundesministerin Nahles ein Einsehen hatte und ihre Überlegungen zur Neuregelung des Sanktionsrechts zurückgezogen hat. Mit uns waren ihre Vorschläge zur Aufweichung des Sanktionsrechts nicht machbar. Zentraler Grundsatz der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Fördern und Fordern. Dabei muss es bleiben.“

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