Zu den Erleichterungen für Beleghebammen im neuen Hebammenhilfe-Vertrag erklärt die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Hebammen, Emmi Zeulner MdB: 

„Ich begrüße die von den Selbstverwaltungspartnern nach langen Verhandlungen endlich getroffene Änderungsvereinbarung zum Hebammenhilfevertrag. Die Änderungen sind ein wichtiger und überfälliger Schritt, weil sie Beleghebammen wirklich Verbesserungen und bares Geld für ihre Leistungen bringen werden. Die Tatsache, dass wir es gemeinsam erreichen konnten, dass ein geschiedster Vertrag nochmal aufgemacht wird und Verbesserungen für die Hebammen reinverhandelt werden konnten, ist ein tolles Ergebnis der Kraftanstrengungen der letzten Monate.“

Zum 01. April 2026 treten mehrere Anpassungen in Kraft: Künftig können Beleghebammen ambulante Notfälle am Kreißsaal betreuen; hierfür wurden zwei gesonderte Abrechnungsziffern geschaffen. Ebenso werden die Vorgaben zur Abrechnung einer Sonderzulage bei 1:1-Betreuungen während der Geburt gelockert und Dokumentationsvorgaben bei Versichertenbestätigung und telefonischen Beratungen angepasst, um Bürokratie und Fehleranfälligkeiten zu reduzieren – das entlastet auch freiberufliche Hebammen. Die Gesundheitsexpertin sieht darin wesentliche Verbesserungen, wenn auch nicht alle Forderungen der Hebammen erreicht werden konnten.

Zeulner: „Auch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen lebt vom demokratischen Miteinander und vom Kompromiss. Die Selbstverwaltungspartner selbst haben die vertragliche Ausgestaltung in der Hand. Angesichts der angespannten Kassenlagen ist die nun erreichte Änderungsvereinbarung aber ein wichtiges Signal – an die Hebammen wie auch unsere Familien.“ Dabei würdigt Zeulner ausdrücklich auch Bewegung von Seiten des GKV-SVs in den vergangenen Verhandlungen. Zugleich spricht sie sich für eine zeitnahe Auswertung der künftigen Abrechnungsdaten aus: „Wir müssen genau beobachten, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken. Auch hier werde ich dranbleiben.“

Die Abgeordnete begleitet die Entwicklungen um den neuen Hebammenhilfe-Vertrag von Beginn an. Sie stand in den vergangenen Monaten nahezu wöchentlich mit den Selbstverwaltungspartnern in Kontakt, um Kompromisslinien auszuloten und zu vermitteln. Zeulner lud zu Informationsveranstaltungen und begleitete darüber hinaus auch ein Beleghebammenteam im Dienst, um sich selbst ein Bild der Auswirkungen des neuen Hebammenhilfe-Vertrags zu machen, der seit November gilt.

„Als Union haben wir viele wichtige Entwicklungen im Bereich der Geburtshilfe maßgeblich angestoßen und mitgestaltet – in Regierungsverantwortung wie Oppositionszeiten. Das werden wir auch weiterhin für eine sichere flächendeckende Geburtshilfe tun“, betont Zeulner. Und weiter: „Das Beleghebammenwesen muss weiter gestärkt werden, sie sind entscheidend für eine flächendeckende geburtshilfliche Versorgung.“
 

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