Zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Zum Kabinettsbeschluss zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Mehr Netto vom Brutto ist dringend nötig. Mit der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags ist dazu ein weiterer Schritt gemacht. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird strukturell auf 3,0 Prozent und zusätzlich per Rechtsverordnung für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 30.06.2010 auf 2,8 Prozent gesenkt.
Das ist seit über 25 Jahren der niedrigste Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, den Betriebe und Beschäftigte entrichten müssen. Die großartigen Erfolge auf dem Arbeitsmarkt machen dies möglich. Die Arbeitslosigkeit ist so gering wie seit 15 Jahren nicht.
Zugleich wird der paritätisch finanzierte Gesamtbeitragssatz deutlich unter 40 % stabilisiert. Das ist gerade jetzt ein wichtiges Signal, da sich durch die internationale Finanzkrise eine Phase konjunktureller Abschwächung abzeichnet. Den Menschen bleibt so mehr von ihrem Lohn und die Kosten für Betriebe sinken für mehr Spielraum zum Aufbau und Erhalt von Arbeitsplätzen.
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