Zum Infektionsschutzgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

Über die Anpassungen im Infektionsschutzgesetz werden – vor allem im Internet – unfassbare Lügen verbreitet. Einige wenige nutzen die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger in der Krise aus, um Verschwörungstheorien und demokratieschädliche Weltanschauungen in Umlauf zu setzen. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, sich davon nicht beeindruckt zu zeigen, denn die Wahrheit ist: Mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz stellen wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf eine rechtssichere Grundlage. Wir geben den Ländern nicht freie Hand, wir begrenzen ihre Befugnisse. Die Rechtsverordnungen müssen befristet sein und begründet werden. Dadurch zeigen wir auch, dass richtungsweisende Entscheidungen nur vom Parlament getroffen werden können. Zudem hat es der Bundestag jederzeit in der Hand, über die epidemische Lage mit nationaler Tragweite zu befinden. Die demokratische Legitimation der Maßnahmen ist in jedem Fall gewahrt und der weit überwiegende Teil der Bevölkerung steht hinter diesen Maßnahmen.“

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