Anlässlich der heute beschlossenen Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht äußert sich der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB, wie folgt: 

„Nachdem wir jahrelang darum gekämpft haben, können wir heute endlich Vollzug melden. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes können Wölfe künftig leichter bejagt werden. Wir haben in fast ganz Deutschland mittlerweile für den Wolf einen günstigen Erhaltungszustand, das heißt: Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Ganz im Gegenteil: Durch die wachsende Anzahl der Wölfe sind in den vergangenen Jahren immer mehr Tiere gerissen worden. Für unsere Weidetierhalter ist diese Situation zu einer großen Belastung geworden. Der Schritt, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen, war überfällig. Das Gesetz schafft zudem die Möglichkeit, den Wolf unabhängig vom Erhaltungszustand in Gebieten zu bejagen, die aufgrund von Geländebedingungen nicht zumutbar geschützt werden können wie zum Beispiel auf Almen in der Alpenregion. Unabhängig davon ist es wichtig, mit den anderen Alpenstaaten in Kontakt zu bleiben, um grenzübergreifend für die sogenannte alpine Region ebenfalls den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden zu können.“  

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