Wir setzten die Digitalisierung zum Wohl der Patienten ein

Am morgigen Freitag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) in erster Lesung beraten. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:

Georg Nüßlein: „Das Thema Digitalisierung gewinnt im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Die steigende Zahl älterer, aber auch chronisch kranker Menschen erfordert neue Lösungsansätze. Mit der Förderung kluger Ideen in unserem Land und der Stärkung der Forschung gehen wir weitere wichtige Schritte, um die hohe Qualität in der Gesundheitsversorgung zukunftsfähig zu machen. Neue digitale Lösungen können uns helfen, die Herausforderungen des demografischen Wandels besser bewältigen zu können. Zudem ermöglichen sie einen Zugang zu medizinischer Expertise auch in ländlichen Regionen. Der Schutz der sensiblen Patientendaten ist uns dabei besonders wichtig. Daher werden wir diesen in einem eigenen Gesetz zu Sicherheitsfragen der elektronischen Patientenakte gesondert thematisieren.“

Karin Maag: „Wir freuen uns, dass wir mit dem Gesetz digitale Anwendungen deutlich schneller in die Gesundheitsversorgung bringen, indem Versicherte zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen erhalten. Die digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern weiten wir zudem weiter aus: Für Krankenhäuser und Apotheken setzen wir klare Fristen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur – dem digitalen Netzwerk des Gesundheitswesens. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, dass sich Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen freiwillig an dieses Netz anschließen können. Das bringt uns einer funktionsfähigen elektronischen Patientenakte deutlich näher.

Darüber hinaus vereinfachen wir die oft noch viel zu bürokratischen Verwaltungsprozesse, etwa durch mehr digitale Verordnungen. Die Möglichkeit der Verordnung von Arzneimitteln in elektronischer Form erweitern wir nun auch auf Verordnungen im Bereich der Heil- und Hilfsmittel. Im parlamentarischen Verfahren werden wir darüber beraten, ob weitere elektronische Verordnung folgen können.“

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