Zum Cybergrooming erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Endlich kündigt die Bundesjustizministerin Barley die Änderung des § 176 StGB zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming an, d.h. der Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen im Internet mit dem Ziel der Durchführung mittelbarer oder unmittelbarer sexueller Handlungen. Obwohl die Änderung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, priorisiert die Ministerin seit Monaten andere gesetzgeberische Vorhaben, anstatt die tagtägliche Straflosigkeit von Cybergrooming-Tätern zu verhindern."

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