Zum Beschluss des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erklären der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB und der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für Betreuungsrecht, Paul Lehrieder, MdB:
 

Dr. Volker Ullrich, MdB: "Mit der umfassenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts aktualisieren wir den familienrechtlichen Rahmen, um den heutigen Lebens- und Familienrealitäten besser gerecht zu werden. Wir stärken die Position von unterstützungsbedürftigen Menschen: Dem Selbstbestimmungsrecht und der Autonomie von Betreuten wird mit dem neuen gesetzlichen Rahmen mehr Rechnung getragen. Ehepartnern geben wir mit dem gesetzlichen Notvertretungsrecht die Möglichkeit, in akuten medizinischen Notsituationen auch ohne Bestellung oder Vorsorgevollmacht wichtige Entscheidungen für einander zu treffen."

Paul Lehrieder, MdB: "Das Vormundschaftsrecht ist im Laufe der Jahre zwar immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. Künftig werden das sogenannte Mündel, also eine minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht und die Regelungen zur Personensorge im Zentrum stehen. Weiterhin werden die Rechte der Pflegepersonen, die in der Praxis die Mündel pflegen und erziehen, gestärkt. Zudem wird abweichend vom bislang geltenden Recht eine Vergütung der Vormundschaftsvereine eingeführt. Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wurde, unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben verbessert. Ein zentraler Punkt der Neuerungen ist die Stärkung der ehrenamtlichen Angehörigenbetreuer. Da Angehörige etwa die Hälfte aller Betreuungen übernehmen, ist es richtig auch Ihnen den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zu ermöglichen. Damit kann die Qualität der Betreuung weiter verbessert werden."

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