Zur 1. Lesung der Gesetzentwürfe der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Aufhebung des strafbewehrten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche am Donnerstag erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Die CSU im Bundestag lehnt diese Vorschläge entschieden ab. Am Werbeverbot muss festgehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Menschenwürde des ungeborenen Lebens hervorgehoben. Auch das Ungeborene steht unter dem Schutz der Verfassung und hat auch gegenüber der Mutter ein Recht auf Leben. Der Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens ist der Gesetzgeber nach langem Ringen mit dem bestehenden Konzept der Fristenlösung in §§ 218ff. Strafgesetzbuch nachgekommen. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist wesentlicher Bestandteil dieses Systems. In der Öffentlichkeit soll der Schwangerschaftsabbruch nicht verharmlost oder als etwas Normales dargestellt werden. Eine Abschaffung des Werbeverbots würde das sorgsam austarierte System ohne Not ins Wanken bringen. Eine Beratung, die dem Schutz des ungeborenen Lebens dient, lässt sich nicht mit einer Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen in Einklang bringen. Die Argumente für die Abschaffung dieses Werbeverbots sind nicht überzeugend. Insbesondere werden die Informationsmöglichkeiten für Schwangere durch das Werbeverbot nicht abgeschnitten. Durch die Vorschrift nicht verboten sind sachliche Informationen durch Beratungsstellen, die an der Informationsweitergabe weder mittelbar noch unmittelbar verdienen. Erlaubt ist ferner die Weitergabe der Information, welche Ärzte bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, an Ärzte oder Beratungsstellen. Nicht zuletzt zeigen auch die geringen Fallzahlen, dass dieses Werbeverbot den Ärzten keine Probleme bereitet. Aus einem erstinstanzlichen Urteil eines Amtsgerichts lässt sich noch kein rechtspolitischer Handlungsbedarf ableiten. Die CSU im Bundestag steht für einen umfassenden Schutz des ungeborenen Lebens und erteilt Vorstößen zur Einschränkung oder Abschaffung eine deutliche Absage.“

Hintergrund:

Hintergrund der Gesetzesinitiativen der Opposition ist die Verurteilung einer Ärztin zu einer Geldstrafe durch das Amtsgericht Gießen. Die Ärztin hatte auf ihrer Homepage einen Link mit Informationen zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten.

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