Wir müssen die Hofabgabeklausel der Lebens- und Arbeitssituation in der Landwirtschaft anpassen.

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zugestimmt. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler MdB:

„Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung dem Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Hofabgabeklausel heute zugestimmt hat. Grundlage ist ein Positionspapier, auf das sich die Koalitionspartner vor der Sommerpause verständigt hatten. Wir wollen die Hofabgabeklausel erhalten, weil wir davon überzeugt sind, dass wir im Interesse der jungen Bäuerinnen und Bauern auch in Zukunft klare Regeln zum Generationenübergang auf den Höfen brauchen. Wichtig ist aus unserer Sicht, die Hofabgabeklausel der Lebens- und Arbeitssituation in der Landwirtschaft anzupassen und soziale Härten zu vermeiden. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen dort, wo sich keine Hofnachfolger finden oder die Veräußerung oder Verpachtung aus wirtschaftlichen Gründen keine Option sind. Deswegen werden wir den rentenunschädlichen Rückbehalt stärken und weitere Möglichkeiten schaffen, die klassische Hofabgabe zu ersetzen. Dazu gehört auch ein Übergang des Hofes an eine Gesellschaft, an der der bisherige Hofeigentümer zwar beteiligt ist, deren operative Geschäfte er aber selbst nicht mehr führt.

Mit Blick auf das jetzt anstehende parlamentarische Verfahren ist mir wichtig, dass wir eine Lösung im Bereich der Teilerwerbsminderung finden. Es kann nicht sein, dass Landwirte, die erheblich in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, den Hof abgeben müssen, um überhaupt irgendeine Form der Rente zu beziehen. Gerade sie haben meist keine andere Chance, als im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf dem eigenen Hof weiterzuarbeiten; auch ihre Familien sind in vielen Fällen auf den Erhalt des Hofes angewiesen.“

Hintergrund:

Die Alterssicherung der Landwirte leistet als selbständiges System der sozialen Sicherung Teilrenten an vormals selbständige Landwirte. Eine der Auszahlungsvoraussetzungen ist die Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebes. 

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