Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, erklärt anlässlich der Anhörung zur Einführung des Wechselmodells als Regelfall:

"Die Oppositionsanträge im Deutschen Bundestag verfolgen das Ziel, das Wechselmodell als Regelfall einzuführen, das heißt einer Betreuungsverteilung von 50 zu 50 beziehungsweise 30 zu 70 vorzuschreiben, wenn getrennte Eltern sich nicht einvernehmlich auf ein Betreuungsmodell einigen können. Diese Dogmatik geht zu weit. Die Trennung einer Familie ist ein sehr einschneidendes Erlebnis im Leben der Beteiligten. Die Politik muss den Rahmen schaffen, die schmerzhafte Übergangszeit für Kinder so behutsam wie möglich zu gestalten. Wenn etwa 73 Prozent der Kinder infolge einer Trennung ausschließlich bei der Mutter leben, das heißt nach dem Residenzmodell, heißt das nicht automatisch, dass Väter regelmäßig benachteiligt werden. Jede Familie muss für sich entscheiden, ob das Residenz- oder das Wechselmodell das Getrenntleben erleichtert. Einigen sich Eltern nicht, so trifft das Familiengericht die Entscheidung zugunsten des Kindeswohls. Ist das Verhältnis der Eltern stark konfliktbelastet, kann das Wechselmodell schlicht nicht gelebt werden, ohne das Kindeswohl zu beeinträchtigen. Wir sollten das Wechselmodell also unterstützen und nicht vorschreiben."

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