Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwahl des ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Stephan Brandner hat mit unerträglichen Kommentaren zum rechtsextremen Anschlag auf eine Synagoge in Halle gezeigt, dass er für das Amt des Vorsitzenden des Rechtsausschusses unwürdig und ungeeignet ist. Das Vertrauen der Ausschussmitglieder hat er verloren. Alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD haben ihn daher am 13. November 2019 abgewählt. Den hiergegen gerichteten Antrag auf einstweilige Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht heute abgelehnt, denn die AfD könnte jederzeit einen neuen Kandidaten für den Posten des Vorsitzenden vorschlagen – sie hält jedoch vehement an Brandner und dessen inakzeptablem Verhalten fest. Dies zeigt abermals das gestörte Verhältnis der AfD zu den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft.“

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