Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, über den Verlust der arbeitsrechtlichen Sonderstellung der Rotkreuz-Schwestern in Deutschland, erklärt die Landesgruppenvorsitzende, Gerda Hasselfeldt MdB:

„Die Rotkreuzschwestern tragen erheblich zu einer guten Pflege und einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland bei. Für unsere Gesellschaft sind ihre tägliche Arbeit und ihr Engagement deshalb von großer Bedeutung. Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts führt deshalb zu Problemen. Ich fordere die Bundesarbeitsministerin auf, hier zeitnah eine Lösung zu finden. Der bereits diskutierte Vorschlag, zwar das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf die DRK-Schwestern anzuwenden, bei der Befristung von Einsätzen aber eine Ausnahme zu machen, halte ich für einen gangbaren Weg. Die CSU setzt sich jedenfalls dafür ein, dass die DRK-Schwestern ihre Aufgaben auch in Zukunft ohne Einschränkungen ausüben können.“

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