Zur abschließenden Lesung im Bundestag über die Fortführung der Pendlerpauschale
Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Gesetzes zur Fortführung der Entfernungspauschale erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetzes zur Fortführung der Entfernungspauschale beschlossen und ist damit den Vorgaben der CSU-Landesgruppe und der Gesetzesinitiative des Freistaats Bayern im Bundesrat gefolgt. Mit der gesetzlichen Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale wird die unnötig lang andauernde Unsicherheit beseitigt und Rechtssicherheit für die vielen Berufspendler in unserem Land geschaffen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008, welches die Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 für verfassungswidrig erklärt hat, war gesetzgeberisches Handeln noch in dieser Legislaturperiode geboten. Damit kann die Rückerstattung der zu Unrecht nicht gewährten Pauschale in Zukunft auch ohne Vorbehalt zügig erfolgen.
Entgegen vieler Widerstände hat sich nur die CSU-Landesgruppe auf Bundesebene durchgängig seit Anfang 2008 für eine rechtssichere Wiedereinführung der Pendlerpauschale eingesetzt. Der heutige Tag zeigt, dass sich diese Beharrlichkeit ausgezahlt hat und eine gute Lösung für die deutschen und bayerischen Berufspendler gefunden wurde.
Druckversion