Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu AWACS-Einsätzen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den AWACS-Einsätzen im Jahr 2003 erklärt der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung deutscher Soldaten an Aufklärungsflügen über der Türkei im Frühjahr 2003 bekräftigt die Verantwortung des Deutschen Bundestags für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte. Es stellt eine kluge Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts dar, die für den Bundestag praktikabel ist und Rechtssicherheit für unsere Soldaten schafft. Dies ist insbesondere angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Bündnisverantwortung Deutschlands zu begrüßen.

Bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass "für den militärischen Einsatz von Streitkräften […] dem Grundgesetz das Prinzip eines konstitutiven Parlamentsvorbehalts zu entnehmen" ist. Das heute ergangene Urteil ist eine konsequente Fortschreibung dieses Grundsatzes.

Mit der Beteiligung an den AWACS-Flügen über der Türkei leistete die Bundeswehr einen militärischen Beitrag zum Schutz des NATO-Partners Türkei vor einem Einmarsch irakischer Streitkräfte. Völlig zu Recht weisen die Verfassungsrichter darauf hin, dass eine "Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen […] unmittelbar zu erwarten" war. Der Einsatz der Streitkräfte reichte somit weit über eine reine Aufklärung zu Friedenszeiten hinaus und hätte der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestags bedurft.

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