Zur geplanten EG-Abfall-Rahmenrichtlinie der EU-Kommission
Anlässlich der geplanten EG-Abfall-Rahmenrichtlinie der EU-Kommission erklären der Vorsitzende der Energie- und Klimakommission, Dr. Georg Nüßlein, und der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Klaus Hofbauer:
Wir lehnen den aktuellen Entwurf der geplanten EG-Abfall-Rahmenrichtlinie kategorisch ab. Zusätzliche Genehmigungspflichten für güllebetriebene Biogasanlagen sind mit uns nicht zu machen. Emissions- und Störfallrisiken für Biogasanlagen in Deutschland wird bereits auf Basis deutscher Gesetzgebung praxisbewährt entgegengetreten. Sofern dies in anderen EU-Staaten nicht der Fall sein sollte, darf dies in Deutschland nicht zu weiterer Bürokratie führen.
Die beabsichtigten zusätzlichen Genehmigungspflichten durch die EG-Abfall-Rahmenrichtlinie stehen in unvereinbarem Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen. Die im novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthaltenen Anreizprogramme zur energetischen Verwertung von Gülle in Biogasanlagen, der so genannte Güllebonus, würden damit systematisch ausgehöhlt. Zusätzliche Genehmigungspflichten aus Brüssel zulasten von Biogasanlagenbetreibern sind deshalb mit den Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung unvereinbar.
Des Weiteren ist es für Deutschland eine maßgebliche Zielsetzung geworden, zur Entlastung der Landwirte und des Mittelstands Bürokratiehemmnisse abzubauen. Auch das darf von Brüssel aus nicht konterkariert werden. Vor diesem Hintergrund haben wir nun Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer um Schützenhilfe gebeten. Seehofer soll seinen ganzen Einfluss in Brüssel geltend machen, um den notwendigen Korrekturkurs bei der EG-Abfall-Rahmenrichtlinie einzuleiten.
Druckversion