Kurs der Bundesregierung und der Koalition in der Bewältigung der Staatsschuldenkrise ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Hauptsacheverfahren die Verfassungsmäßigkeit von ESM und Fiskalpakt festgestellt. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

Der Kurs der Bundesregierung und der Koalition in der Bewältigung der Staatsschuldenkrise ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Ich begrüße diese Entscheidung. Sie gibt Rechtssicherheit. Die Verfassungsrichter haben die Strategie der Bundesregierung zur Stabilisierung der Eurozone heute eindeutig bestätigt und alle Verfassungsbeschwerden gegen den Euro-Rettungsschirm ESM endgültig zurückgewiesen. Auch im Hauptsacheverfahren kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die deutschen Zustimmungsgesetze zum ESM und zum Fiskalpakt verfassungsgemäß sind und die Haushaltshoheit des Bundestages gewahrt bleibt.

Für den Fall, dass Deutschland kurzfristig Geld für weiteres ESM-Kapital zur Verfügung stellen müsste, würde der Bundestag seiner herausgehobenen Verantwortung für den Bundeshaushalt gerecht werden und dies haushaltsrechtlich sicherstellen. Somit wird eine Aussetzung der ESM-Stimmrechte ausgeschlossen.

Die unter dem ESM und seiner Vorgänger-Einrichtung EFSF eingeleiteten Hilfs- und Reformmaßnahmen haben sich als wirkungsvoll im Kampf gegen die Staatsschuldenkrise erwiesen. Das zeigen die deutlichen Fortschritte in den Programmländern und die allmähliche Stabilisierung der Finanzmärkte. Mit dem Fiskalvertrag haben wir die Weichen für eine dauerhafte Stabilitätsunion gestellt. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes räumt auch die letzten Zweifel an der Verfassungskonformität dieser für die Stabilität der Eurozone wichtigen Instrumente aus.

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