Kundengelder sind künftig über einen von Reiseveranstaltern finanzierten Fonds gesichert

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht beschlossen. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit dem geplanten Reisesicherungsfonds werden Urlauber künftig umfassend gegen eine Insolvenz ihres Reiseveranstalters geschützt. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt, da der Erstattungsanspruch der Kunden auf ihre An- und Restzahlungen auf den Reisepreis nicht vollständig erfüllt werden konnte.

Die Fondslösung, bei der die Finanzierung aus Beiträgen der Reiseveranstalter erfolgen soll, ist grundsätzlich zu begrüßen. Im weiteren Verfahren muss aber ein Funktionieren des Marktes durch erfüllbare Regelungen für die Reisebranche sichergestellt werden, die sich durch die Corona-Krise in einer existenzbedrohenden Situation befindet. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Heterogenität der Reiseveranstalter. Kleine und mittelständische Veranstalter sollten nicht unverhältnismäßig belastet werden und nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren.“

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