Zur Verbesserung der Pflege von Angehörigen sagt die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt:

"Es freut mich, dass wir auf den letzten Metern noch einen guten Kompromiss zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erzielen konnten. Damit schaffen wir für die Beschäftigten bessere Möglichkeiten zur Pflege ihrer Angehörigen. Dabei ist es uns wichtig, kleine Betriebe nicht zu überfordern. Deshalb sind Arbeitgeber mit bis zu 25 Beschäftigten in weiten Teilen von den Regelungen ausgenommen. Hier können weiterhin freiwillige unbürokratische Lösungen gefunden werden. Mit diesem Ergebnis werden wir den Interessen der Wirtschaft, Beschäftigten sowie Pflegebedürftigen gleichermaßen gerecht. Die Gesetze zur Verbesserung der Pflege von Angehörigen können damit zum 1. Januar 2015 in Kraft treten."

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