SPD-Vorsitzender zeigt sich über Zuständigkeiten schlecht informiert
Zu den Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Beck zur bayerischen Gesetzesinitiative für Online-Durchsuchungen für das Landesamt für Verfassungsschutz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Kurt Beck ist offenbar falsch informiert, wenn er meint, dass Online-Durchsuchungen nicht durch Landesgesetz geregelt werden können. Er verkennt dabei die föderale Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bund und Länder müssen über den Einsatz von Online-Durchsuchungen für ihre jeweiligen Sicherheitsbehörden in eigener Zuständigkeit entscheiden. Wer das als Kinderei abtut und sich weiter gegen die Online-Durchsuchung sperrt, gefährdet die innere Sicherheit Deutschlands. Es geht nicht um Rauferein auf dem Kinderspielplatz sondern um den Schutz vor gewaltsamen terroristischen Anschlägen.
Für das Bundeskriminalamt hätte die Online-Durchsuchung längst auf den Weg gebracht werden können - wenn sich die SPD nicht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweigern würde. Durch dieses Abwarten werden unseren deutschen Sicherheitsbehörden künstlich die Hände gebunden.
Die Online-Durchsuchung ist unverzichtbar, um terroristische Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen. Dies ist der klassische Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden. Es ist deshalb selbstverständlich, dass Landesinnenminister Joachim Herrmann die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz schaffen will. Wir haben volles Verständnis, dass Bayern das Gesetzgebungsvorhaben bereits vor der für März erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz auf den Weg bringt. Nur so kann das Vorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode des Bayerischen Landtags abgeschlossen werden.
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