Zur heutigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Kopftuchverbot im juristischen Vorbereitungsdienst erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern für zulässig erklärt hat. Die weltanschauliche Neutralität und Unabhängigkeit des Gerichts sind ein hohes Gut. Dass unsere Richter und Staatsanwälte nur an Recht und Gesetz gebunden sind, muss auch nach außen deutlich erkennbar werden. Wenn sichtbar religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke getragen werden, könnte dies aber Zweifel an der Unabhängigkeit und Neutralität unserer Richter und Staatsanwälte wecken und damit das Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat beeinträchtigen. Bayern hat dieses Neutralitätsgebot nun ausdrücklich gesetzlich geregelt. Eine entsprechende Regelung sollte auch für ehrenamtliche Richter in allen Gerichtszweigen bundeseinheitlich verankert werden.

Außerdem muss eine klare gesetzliche Regelung geschaffen werden, dass Zeugen und Sachverständige im Gerichtssaal ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Dies dient nicht nur der Sicherung der Identitätsfeststellung, sondern auch der Erforschung der Wahrheit. Die entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag muss nun zügig umgesetzt werden.

Hintergrund:

Anders als nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte das Verwaltungsgericht Augsburg (Az.: 3 BV 16.2040) in der Vorinstanz 2016 das Kopftuchverbot noch für unzulässig erklärt. Begründet hatte das Verwaltungsgericht Augsburg seine Entscheidung mit dem Fehlen einer ausreichenden Rechtsgrundlage. In Bayern tritt am 1. April 2018 ein neues Richter- und Staatsanwaltsgesetz in Kraft, in dem auch ein Neutralitätsgebot für Richter und Staatsanwälte verankert wurde. Mit dem Gesetz wird explizit klargestellt, dass bei Verhandlungen sowie bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt keine nach außen sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke oder Symbole getragen werden dürfen.

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