Anlässlich des Starts des Baukindergeldes äußern sich der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB sowie die Berichterstatterin für das Baukindergeld der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Anja Weisgerber, MdB, wie folgt:

„Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und begehrt. Das Baukindergeld als wichtige Säule unserer Wohnungsbauoffensive unterstützt Familien und Alleinerziehende beim Kauf eines Eigenheims. Wir fördern Familien beim Erstkauf mit bis zu 12 000 Euro pro Kind. Mit einer klugen Mischung aus Mietrecht, mehr Anreizen zum Bauen wie das Baukindergeld und staatlichen Zuschüssen für Investitionen in schon bestehende Wohnungen und Häuser, Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Sonderabschreibungen und einer angemessenen Anwendung der Mietpreisbremse sorgen wir für mehr Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Wir wollen bezahlbares Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Das kann nur im Zusammenschluss von Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Beim Wohnungsgipfel am 21. September sollen Vorschläge für den weiteren Zeitplan erarbeitet werden“, so Ullrich.

„Gute Nachrichten für Familien in Deutschland: Das Baukindergeld kann ab dem 18.09.2018 beantragt werden. Mit dem Baukindergeld fördern wir Familien in Deutschland, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen. Ich freue mich über den Start des Baukindergeldes, denn ich habe mich dafür stark gemacht, dass es in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Pro Kind und Jahr finanziert der Bund 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren. Bei einem Kind liegt die Förderung bei 12.000 Euro und bei zwei Kindern erhöht sie sich auf 24.000 Euro. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Das Programm wird von der KfW durchgeführt und ist Teil einer groß aufgelegten Wohnungs- und Eigentumsagenda in dieser Wahlperiode", so Weisgerber.

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