Zur Debatte über die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die Wirtschaft

Anlässlich der Debatte über die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die Wirtschaft erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

Die Kontroverse zwischen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Wirtschaft über die Folgen des AGG für die Unternehmen verdeutlicht abermals, dass die Debatte auf einer völlig unzureichenden Datenbasis stattfindet. Die von der Antidiskriminierungsstelle geschätzten Kosten sind von allenfalls begrenztem Aussagewert.

Der Auseinandersetzung um die Auswirkungen der EU-Antidiskriminierungspolitik liegt ein inakzeptabler Missstand zugrunde: Entgegen früherer Zusagen hat die Kommission bislang nach wie vor keine tragfähige Bewertung der vier bereits erlassenen und im AGG umgesetzten Richtlinien zur Antidiskriminierung vorgelegt. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Kommission sich aus ihrer Verantwortung stiehlt und ohne Evaluierung ihrer bisherigen Tätigkeit eine massive Verschärfung der EU-Vorgaben anstrebt.

Kommissar Spidla bedient sich dabei einer höchst fragwürdigen methodischen Vorgehensweise. Zur Begründung ihres Entwurfs einer neuen Antidiskriminierungsrichtlinie stützt sich die Kommission auf die Ergebnisse eines Online-Konsultationsverfahrens, das durch seine suggestiven Fragestellungen jedes gewünschte Ergebnis rechtfertigen lässt und Manipulationen Tür und Tor öffnet. So kann sich zum Beispiel jedermann beliebig oft an der Konsultation beteiligen und so das Gesamtergebnis verzerren. Dies hat die Kommission gegenüber der CSU-Landesgruppe schriftlich eingeräumt.

Mit ihrer Antidiskriminierungspolitik hat die Kommission zudem für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Dies belegt schon der Umstand, dass 20 Vertragsverletzungsverfahren gegen insgesamt 14 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet wurden. Es bleibt daher noch viel zu tun, um die vollständige Umsetzung der geltenden Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht abzuschließen, bevor neue Vorhaben erörtert werden können.

In diesem Zusammenhang ist es nicht akzeptabel, dass sich Bundesministerin Zypries unter Berufung auf Vertraulichkeit weigert, dem Deutschen Bundestag die Schriftsätze der Kommission und der Bundesregierung zu den vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zugänglich zu machen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Zusammenarbeitsvereinbarung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags in EU-Angelegenheiten. Sollte die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof obsiegen, so müsste der Bundestag tätig werden. Bundesministerin Zypries ist daher aufgefordert, die zuständigen Bundestagsausschüsse umfassend und vorbehaltlos über die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zu unterrichten.

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