Zum Beschluss des Bundestages zur Änderung des Waffenrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Wir setzen die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie in zweiter und dritter Lesung in nationales Recht um. Die Änderungen ergeben sich zum Teil als Reaktion auf die furchtbaren Terroranschläge von Paris im Januar und November 2015. Wir verfolgen dabei zwei Kernziele: Zum einen soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden und zum anderen soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung von Straftaten unterbunden werden. Schritte zum Erreichen dieser Ziele sind unter anderem die Begrenzung der Magazinkapazität und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Teile von Schusswaffen. Zudem sieht die Richtlinie eine regelmäßige Überprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses vor, bei dem wir aber im parlamentarischen Verfahren eine sehr maßvolle Regelung erreichen konnten. Zudem führen wir mehrere Maßnahmen ein, um zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten gelangen können. Mit diesen und anderen Regelungen werden wir einen substantiellen Sicherheitsgewinn für die Bürger zusammen mit der Wahrung der berechtigten Interessen von Jägern und Sportschützen oder Waffensammlern erreichen. Wir wissen, dass der Schießsport und die Jagd zu den bürgerlichen Freiheiten und der Tradition unseres Landes gehören und von unseren Bürgern besonders verantwortungsbewusst praktiziert werden."

Druckversion
Externe Links