Redebeitrag zur Änderung des Telemediengesetzes

Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert. Damit erhält das UWG ein Update, um ein europäisches Regelwerk umzusetzen: die sogenannte Plattform-to-Business-Verordnung, die im kommenden Monat in Kraft tritt.

Diese Verordnung ist ein erster Schritt hin zur Regulierung von marktbeherrschenden Plattformen; denn die Wirtschaftsstruktur im Netz ist geprägt von monopolartigen Anbietern. Monopole sind schädlich für den Wettbewerb – dieser Lehrsatz gilt nicht nur für die analoge, sondern erst recht für die digitale Welt.

Plattformen wie zum Beispiel Amazon sind mittlerweile das Nadelöhr, das Händler passieren müssen, um Zugang zum Markt und somit zum Kunden zu erhalten. Im Sinne des europäischen Binnenmarktes braucht es deshalb gemeinsame Regeln, um einen fairen Wettbewerb auch auf digitalen Plattformen zu ermöglichen Die P2B-Verordnung schreibt vor, dass Plattformunternehmen die Parameter offenlegen müssen, die darüber entscheiden, wie Suchergebnisse gerankt werden. Das ist wichtig, denn wer als Händler bei Amazon oder Google bei den Suchergebnissen auf Seite 2 oder 3 landet, hat deutlich geringere Chancen auf den Verkauf seines Produktes. Deshalb muss jedem Anbieter ersichtlich sein, wie er seine Positionierung beim Suchergebnis beeinflussen kann.

Anbieter können in Zukunft auch nicht so leicht von einer Plattform ausgeschlossen werden. Künftig muss der Plattformanbieter einen solchen Ausschluss begründen und muss ein Beschwerdesystem einführen. Das sind gute Nachrichten für den Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt!

Es könnte aber noch viel bessere Nachrichten geben. Zum Beispiel eine Anpassung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, um die digitalen Monopole unserer Zeit zu zähmen. Dafür brauchen wir ein Selbstbegünstigungsverbot: Auf Plattformen dürfen eigene Produkte nicht bevorzugt dem Kunden feilgeboten werden. Wir brauchen außerdem neue Regeln für digitale Marktbeherrscher mit Blick auf die Interoperabilität von Produkten und der Portabilität von Nutzerdaten.

Das hat auch die EU-Kommission erkannt, als sie in den vergangenen Wochen ein Kartellverfahren gegen Apple eingeleitet hat. Der Musikstreamingdienst Spotify hatte beklagt, dass Apple seine Stellung als Plattform ausnutzt, um mit hohen Gebühren den Wettbewerb für Musikstreaming-Angebote zu verzerren. Und auch die kürzlich getroffene BGH-Entscheidung zu dem Umgang mit Nutzerdaten durch Facebook zeigt, dass der Wettbewerb nicht der Gewinner ist, wenn digitalen Großkonzernen freier Lauf gelassen wird.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Coronakrise wäre ein Update des Wettbewerbsrechts bitter nötig; denn in Zeiten des Lockdowns war der digitale Marktzugang oft die einzige Möglichkeit, Produkte zu verkaufen. Das sehen übrigens auch Finanzinvestoren so. Denn selbst Plattformen, die eigentlich Verluste in der Coronakrise gefahren haben, stiegen an der Börse im Wert. So hat das Modeunternehmen Zalando beispielsweise einen bedeutenden Verlust durch die Coronakrise erlitten, da deutlich weniger Kleidung gekauft wurde. Jedoch stieg ihr Aktienkurs in den ersten Wochen der Krise deutlich; denn es wird damit gerechnet, dass sich ihr Geschäftsmodell langfristig durchsetzt. Und auch Amazon war eines der wenigen Unternehmen, die von der Krise so sehr profitierten, dass sie in den letzten Wochen sogar deutlich mehr Mitarbeiter eingestellt haben. Wir brauchen schnellstmöglich eine Reform des Wettbewerbsrechts.

Mit gutem Grund haben wir dieses Vorhaben auch in das Zukunftspaket aufgenommen. Mit gutem Grund will die Bundesregierung die Ratspräsidentschaft nutzen, um auf europäischer Ebene ein Update für das Wettbewerbsrecht europaweit voranzutreiben.

Deutschland hat sich vorgenommen, dabei eine Vorreiterrolle einzunehmen: Vorreiter bei der Gestaltung von fairen Wettbewerbsbedingungen, Vorreiter bei der Etablierung einer digitalen sozialen Marktwirtschaft.

Die GWB-Novelle soll diese Vorreiterposition untermauern – als eine Blaupause für die Regulierung digitaler Märkte. Ich hätte mich gefreut, wenn der Gesetzentwurf vor der Sommerpause den Weg ins Parlament gefunden hätte. Ich möchte deshalb die Bundesregierung auffordern, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf einzubringen.

Einen ersten kleinen Schritt zu mehr Fairness auf digitalen Märkten machen wir auch heute mit dieser Gesetzesänderung. Daher bitte ich Sie um Zustimmung!

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