Redebeitrag zu Verbesserung der Intensivpflege und Rehabilitation

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist schon spannend, zu erleben, wie sich die Opposition hier mühsam abarbeitet an einer vermeintlichen Ausgangsformulierung, an etwas, was vielleicht hätte passieren können, an Sorgen, die man selber dann noch in der emotionalen Art und Weise, wie wir es gerade gehört haben, intensiv verstärkt, um dann dagegen argumentieren zu können. Ich könnte jetzt sagen: Das ist blamabel. – Das will ich an dieser Stelle gar nicht tun. Ich will sagen: Das ist ein Kompliment an das Endergebnis, an das Gesetz, das wir heute beschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und weil ich jetzt auch erlebt habe, dass sich die Opposition nicht so tief in die Details, insbesondere in Änderungsanträgen, einarbeitet, will ich es bei ein paar grundsätzlichen Anmerkungen belassen.

Erstens. Dieses Gesetz ist getragen von dem Grundsatz „Reha vor Pflege“; ganz klar.

Zweitens. Wir tun mit diesem Gesetz sehr, sehr viel dafür, dass Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben führen können. Und da ist es schon zwanghaft, wenn man so etwas macht wie Sie, wenn Sie davon reden, dass wir einen Heimzwang einführen wollen. Das ärgert mich; das sage ich ganz ehrlich.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch keine Ahnung, Herr Nüßlein! Das ist jetzt völlig unsinnig!)

– Na ja. – Man kann natürlich politische Debatten auch so emotional führen, wie Sie sie an dieser Stelle führen. Ich rate Ihnen dazu, sich zurückzunehmen, zu lesen, was wir gemeinsam entwickelt haben. Dann kommen Sie zumindest zu dem Ergebnis wie vorhin die geschätzte FDP-Kollegin, die immerhin gesagt hat: Das Endergebnis ist gut. – Das unterscheidet Sie, die FDP, von der Allianz der Opposition, die ein bisschen eigentümlich ist; aber immerhin.

Drittens. Wir verbessern die Qualität und insbesondere die Qualitätskontrolle in der Intensivpflege. Und der Minister hat vorhin beredte Beispiele dafür geliefert, warum das wichtig ist.

Meine Damen und Herren, Sie werden bei verständiger Würdigung der Sachlage auch nicht bestreiten können, dass bei diesem Gesetz der Patient mit seinen berechtigten Interessen im Mittelpunkt steht, die die Frau Schmidt vorhin beschrieben hat: auf der einen Seite daheim gepflegt zu werden, aber auf der anderen Seite auch qualitativ gut gepflegt zu werden. Und das ist doch das Anliegen, das wir an dieser Stelle in Einklang gebracht haben, und deshalb wäre es schön gewesen, wenn Sie das entsprechend gewürdigt hätten.

Ich glaube, das ist unterm Strich ein sehr, sehr gutes Gesetz, das wir lange und intensiv beraten haben und bei dem am Schluss etwas herauskommt, wofür man durchaus eintreten kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb bitte ich um Zustimmung und darum, eben nicht das Ausgangsthema zu kritisieren, sondern wirklich etwas dafür zu tun, dass Sie auch einmal als Opposition zeigen:

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege.

Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU):

Wir haben es gelesen, wir haben es verstanden, und wir haben es unterstützt.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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