
Rede zum Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
Helmut Kohl gelang die Realisierung der deutschen Wiedervereinigung unter anderem deshalb, weil er die Interessen sowohl der Sowjetunion als auch der westlichen Partner ausreichend berücksichtigte und ihnen mit einer umfassenden Einbettung der Bundesrepublik in europäische Strukturen die Angst vor einem wiedervereinigten Deutschland nahm. Der Aspekt einer Berücksichtigung beiderseitiger Interessen wohnt auch dem Berlin/Bonn-Gesetz inne, das die Grundlage für die beiden Regierungsstandorte Berlin und Bonn bildet.
Das Berlin/Bonn-Gesetz ist aufgrund der vielversprechenden Entwicklung beider Städte als Erfolgsgeschichte zu bezeichnen. Berlin ist heute anerkannte Hauptstadt Deutschlands, mit all den damit verbundenen positiven Effekten auf Bereiche wie Kultur und Tourismus. Die Stadt Bonn wiederum hat den Wegzug der Legislative sowie erheblicher Teile der Exekutive sehr gut verkraftet. Heute ist die Region ein Kompetenzzentrum in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Telekommunikation und Cybersicherheit. Zudem ist die ehemalige Hauptstadt seit über 20 Jahren UN-Standort und darüber hinaus Sitz von 20 Bundesbehörden sowie zahlreichen Nichtregierungsorganisationen. Gewissermaßen unter der Flagge der Vereinten Nationen hat sich Bonn inhaltlich zu einem Schwerpunkt der Bereiche Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit herausgebildet. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das noch immer in Bonn vorhandene Regierungsgeschehen eine zentrale Triebfeder für den gesamten politischen Cluster bildet. Ein im Antrag der Linken geforderter radikaler Umzug nach Berlin hätte daher unabsehbare Folgen sowohl für die Stadt als auch für die Region.
Der Fraktion Die Linke argumentiert, dass zwei Regierungssitze ineffektiv, umweltschädlich und zu teuer seien. Es ist schon erstaunlich, dass über 25 Jahre nach dem Beschluss des Berlin/Bonn-Gesetzes diese Punkte verwendet werden, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Die zusätzlichen ökonomischen und ökologischen Kosten sowie die Effizienzeinbußen waren schließlich schon im Jahr 1991 absehbar. Dennoch sprach sich nach umfangreichen und harten Debatten eine Mehrheit des Deutschen Bundestages für eine Teilung der Regierung auf zwei Standorte aus, eben weil eine Berücksichtigung der Interessen beider Städte gegenüber den Kosten stärker gewichtet wurde. Zudem sollten sowohl Bonn als auch Berlin von der Regelung profitieren. Dieses Streben nach einem Kompromiss ist schließlich ein Merkmal der Demokratie.
Sowohl in dem Antrag als auch in der öffentlichen Debatte wird immer wieder auf die durch die zwei Regierungssitze hervorgerufenen Kosten verwiesen. Dabei sind sie in den vergangenen Jahren stetig gesunken und haben aktuell mit 7,5 Millionen Euro einen Tiefstand erreicht. Diese positive Entwicklung ist vor allem den umfangreichen Fortschritten im Bereich der Digitalisierung zu verdanken. Ein Meinungs- und Informationsaustausch setzt heute dank vielfältiger Instrumente nicht mehr die gemeinsame Anwesenheit an einem Ort voraus. Mit Blick auf die finanziellen Aspekte ist es zudem äußerst fragwürdig, nur die aktuell durch die zwei Regierungssitze verursachten Kosten anzuprangern und gleichzeitig die Kosten für einen kompletten Umzug der Ministerien nach Berlin zu verschweigen. Es müssen alle Fakten genannt werden; schließlich ist nur so eine objektive Bewertung der Problematik möglich. Berechnungen gehen davon aus, dass ein Komplettumzug nach Berlin zwischen 2 Milliarden und 5 Milliarden Euro kosten würde. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht würden sich diese Kosten erst in mehreren Hundert Jahren amortisieren. Die Linke schwingt sich in ihrem Antrag zum Verteidiger der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf, fordert jedoch gleichzeitig solch ein staatlich finanziertes Mammutprojekt. Aus fiskalpolitischer Perspektive wäre es zudem sinnvoller, den Bau öffentlich finanzierter Projekte eines solchen Umfangs in konjunkturschwachen Zeiten vorzunehmen. Dieser scheinbar bei den Antragstellern unbekannte Haushaltsgrundsatz entstammt dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahr 1967.
Ein besonders kritikwürdiger Punkt des vorliegenden Antrags ist der geforderte Zeithorizont. Bis zum Jahr 2020 soll die Zusammenführung der Bundesministerien in Berlin erfolgen. In Anbetracht der über 7 000 Beschäftigten in Bonn ist die Zeitvorgabe von nur 2,5 Jahren mit Blick auf die Gebäudekapazitäten in Berlin eine immense Herausforderung. Darüber hinaus würden die Bonner Beschäftigten auf einen Berliner Wohnungsmarkt drängen, der schon heute durch eine Angebotsknappheit und deutliche Preisanstiege gekennzeichnet ist.
Viel mehr als der leichtfertige Umgang mit den finanziellen Kosten irritiert jedoch, wie abgebrüht die Linke mit den sozialen Kosten umgeht. Schließlich haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise schon vor vielen Jahren für Bonn als Arbeitsplatz entschieden. Sie haben sich ein persönliches Umfeld aufgebaut und Familien gegründet. All dies soll nun nach Plänen der Linken in einer Art Hauruckaktion zerschlagen werden.
Der vorliegende Antrag der Linken greift ein wichtiges Problem auf, nur werden daraus die falschen Schlüsse gezogen. Es ist zutreffend, dass sich mittlerweile 65 Prozent der ministeriellen Arbeitsplätze in Berlin befinden, obwohl das Berlin/Bonn-Gesetz eine Mehrheit der Ministeriumsmitarbeiter in Bonn vorsieht. Zudem erfolgen heute fast drei Viertel der Neueinstellungen in Berlin. Es ist somit offensichtlich, dass sich der Schwerpunkt schleichend immer mehr hin zur Hauptstadt verlagert. Diese Entwicklung wird sich aufgrund der Altersstruktur der Bonner Belegschaft und der überwiegend in Berlin stattfindenden Schaffung neuer Planstellen in den nächsten Jahren fortsetzen. Ein solcher nur indirekt gesteuerter Vorgang muss zukünftig in einen geplanten Prozess überführt werden. Es darf dabei allerdings nicht heißen Bonn oder Berlin, sondern es muss ganz im Geiste des Berlin/Bonn-Gesetzes eine Debatte angestoßen werden, in der die Interessen beider Städte ausreichend Berücksichtigung finden.
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