Die Brexit-Verhandlungen, das Verbot der Vollverschleierung im Dienst, härtere Strafen für Gewalt gegen Einsatzkräfte und viele Maßnahmen zum Schutz gegen Terror – das sind wichtige Themen in dieser Sitzungswoche.

Europäischer Rat zu den Brexit-Verhandlungen

Am Donnerstag gibt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum bevorstehenden Europäischen Rat ab, der am 29. April die Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen beschließen wird. Zu den Prioritäten der EU gehört eine Einigung über gegenseitige Garantien für Unionsbürger, die zum Zeitpunkt des Brexits in Großbritannien leben und für britische Bürger, die zum Zeitpunkt des Austritts in der EU leben. In einer zweiten Verhandlungsphase könnte eine allgemeine Vereinbarung über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien getroffen werden.

Harte Strafen für Gewalt gegen Einsatzkräfte

Anschließend folgt eine Reihe von Gesetzesentwürfen zur inneren Sicherheit, die die Abgeordneten endgültig verabschieden. Eines ist das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“, das auf maßgebliche Initiative der Unionsfraktion eingebracht wurde. Gewalt gegen Polizisten, Retter und Feuerwehrleute im Einsatz soll künftig strenger bestraft werden: Mit der Gesetzesverschärfung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Dies gilt auch für gewalttätige Angriffe gegen Polizisten bei allgemeinen Diensthandlungen, zum Beispiel bei Streifengängen oder bei Unfallaufnahmen. Hintergrund ist die Zunahme von Angriffen dieser Art. So wurden 2015 allein auf Polizisten im Dienst mehr als 64.000 Übergriffe gemeldet.

Keine Gesichtsverhüllung von Beamten im Dienst

Beamte, Soldaten und Wahlhelfer sollen künftig ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der ebenfalls am Donnerstag verabschiedet werden soll. Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz möglich sein. Daneben werden Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die Feststellung der Identität durch den Abgleich von Lichtbild und Gesicht einer Person möglich ist, etwa bei Behördengängen. Keine Vollverschleierung im Dienst

Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht

Wenn von ausreisepflichtigen Ausländern eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit ausgeht, sollen diese sog. Gefährder vor ihrer Abschiebung durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel künftig besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden. Ferner sieht der „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vor, dass die Abschiebehaft gegen Gefährder künftig auch dann verhängt werden kann, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Darüber hinaus wird der Ausreisegewahrsam verlängert. Zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig unter bestimmten Umständen auch Mobiltelefone heranziehen können.

Überwachung per Fußfessel von extremistischen Straftätern

Verurteilte Extremisten sollen künftig ebenfalls mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können, wenn der Gesetzentwurf am Donnerstag endgültig verabschiedet wird. Für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann im Anschluss an die Haft die elektronische Überwachung angeordnet werden. Zu diesen Delikten zählen beispielsweise die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung sowie die Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen.

Höhere Erwerbsminderungsrenten geplant

Am Freitag beraten die Abgeordneten dann in erster Lesung den Gesetzesentwurf zu Erwerbsminderungsrenten. Hier soll die Zurechnungszeit ab 2018 schrittweise verlängert werden – bis 2024 um drei Jahre. Damit werden die Rentenansprüche bis zum fiktiven Alter von 65 hochgerechnet, sodass Erwerbsminderungsrenten künftig höher ausfallen. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet.

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