Bedingungen an die Verlängerung des griechischen Hilfsprogramms

Nach einer intensiven Diskussion in der Sitzung der CSU-Landesgruppe, bei der auch Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sowie der Parteivorsitzende Horst Seehofer anwesend waren, fasste die CSU-Landesgruppe anlässlich der Verlängerung des griechischen Hilfsprogramms folgenden Beschluss:

Die am 24. Februar 2015 von der griechischen Regierung vorgelegte erste Reformliste dient allein als Ausgangspunkt für die Verlängerung des bestehenden Programms. Bis Ende April ist eine Programmüberprüfung durch die Troika vorgesehen. Die Auszahlung der verbleibenden Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. Euro erfolgt nicht automatisch mit der Programmverlängerung, sondern kann erst nach einem erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung vollzogen werden.

Die CSU-Landesgruppe fordert deshalb:

  • Die Inhalte der griechischen Reformliste sind zu präzisieren und auf konkrete Maßnahmen herunter zu brechen.
  • Die in der griechischen Liste enthaltenen Reformpläne sind um einen konkreten Zeitplan zu ergänzen. Die angedachten Strukturreformen sind schon aus griechischem Eigeninteresse schnellstmöglich umzusetzen; soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen dagegen können nur nachrangig umgesetzt werden, und zwar mit Zustimmung der Troika und soweit dafür Spielräume im Haushalt vorhanden sind.
  • Auch belastbare Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen sind zu benennen.
  • Durch die von der griechischen Regierung angekündigten Schritte im Bereich der sozialen Sicherheit und der Strukturreformen im Allgemeinen ist der erfolgreiche Abschluss des Hilfsprogramms für Griechenland sicherzustellen. Dies ist nur dann erreicht, wenn die von Griechenland bis April 2015 vorzulegenden Reformschritte hinreichend und geeignet sind, um die griechische Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf unter 125 % BIP zu reduzieren.
  • Angesichts der Äußerungen der neuen griechischen Regierung braucht es eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands.
  • Die Vereinbarungen vom 20. Februar 2015, insbesondere zum Verzicht auf Maßnahmen, die die Haushaltsziele in Frage stellen, sind einzuhalten.
  • Die griechische Regierung muss bei der Erstellung der endgültigen Liste weiterhin eng mit der Troika zusammenarbeiten.
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